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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Geschäften mit gewerblichen Kunden sowie für die Nutzung der Website und der bereitgestellten Unterlagen

Anbieter und Verwender dieser Bedingungen

ROOOOM Service- und Generalagentur
Inhaber: Andreas Barner (Einzelunternehmen)
Edeltraudstraße 80, 81827 München, Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE133347546

Telefon: +49 172 8566635 · E-Mail: info@roooom.com · Website: www.roooom.com

— nachfolgend „ROOOOM" —


Präambel
ROOOOM ist eine Handelsagentur und als selbständiger Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB tätig. ROOOOM vermittelt für in- und ausländische Hersteller und Lieferanten (nachfolgend einheitlich „Hersteller") Geschäfte mit gewerblichen Kunden in Deutschland, Österreich, Italien (Südtirol), Liechtenstein und der Schweiz.
ROOOOM wird ausschließlich vermittelnd tätig. ROOOOM ist weder Verkäufer noch Lieferant noch Vertragspartner der vermittelten Liefergeschäfte. Diese kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller zustande.

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen von ROOOOM gegenüber ihren Kunden, insbesondere für die Vermittlung von Geschäften zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller, für die Nutzung der von ROOOOM betriebenen Websites einschließlich des geschlossenen Kundenbereichs sowie für die Überlassung von Katalogen, Preislisten, Datenblättern, Bild-, Planungs- und Produktdaten und sonstigen Unterlagen.
(2) Das Angebot von ROOOOM richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Angebot ausgenommen. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ROOOOM hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ROOOOM in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website abrufbare Fassung.
(5) Für das vermittelte Liefergeschäft selbst gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Herstellers (§ 6).

§ 2 Stellung von ROOOOM, kein eigenes Liefergeschäft
(1) ROOOOM wird ausschließlich als Vermittler tätig. Kauf-, Liefer- und Werkverträge über die vermittelten Produkte kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller zustande. ROOOOM tritt diesen Verträgen nicht bei und übernimmt keine Verpflichtungen des Herstellers.
(2) ROOOOM ist nicht bevollmächtigt, Verträge im Namen des Herstellers abzuschließen, Preise, Rabatte, Konditionen, Liefertermine, Beschaffenheiten oder Garantien verbindlich zu vereinbaren oder auf Rechte des Herstellers zu verzichten.
(3) Angaben von ROOOOM zu Produkten, Preisen, Verfügbarkeiten, Lieferzeiten und technischen Eigenschaften beruhen auf Informationen des jeweiligen Herstellers und sind unverbindliche Auskünfte. Sie begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, keine Zusicherung und keine Garantie.
(4) ROOOOM ist nicht inkassoberechtigt. Zahlungen aus dem vermittelten Liefergeschäft sind ausschließlich an den jeweiligen Hersteller nach dessen Vorgaben zu leisten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden, die das vermittelte Liefergeschäft betreffen — insbesondere Mängelanzeigen, Rügen nach § 377 HGB, Fristsetzungen, Rücktritts-, Minderungs- und Kündigungserklärungen —, sind unmittelbar gegenüber dem Hersteller abzugeben. Soweit gesetzlich zulässig, ist ROOOOM zur Entgegennahme solcher Erklärungen nicht bevollmächtigt; § 91 Abs. 2 HGB bleibt im zwingenden Umfang unberührt.
(6) Die Vermittlungsleistung ist für den Kunden unentgeltlich. ROOOOM wird ausschließlich vom jeweiligen Hersteller auf Provisionsbasis vergütet. Ein Vergütungsanspruch von ROOOOM gegenüber dem Kunden besteht nicht, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt (insbesondere §§ 8, 9 und 12).

§ 3 Registrierung, Zugangsdaten, geschlossener Kundenbereich
(1) Teile der Website — insbesondere Preislisten, Downloads und die Bestellfunktion — sind einem geschlossenen Bereich vorbehalten, dessen Nutzung eine Registrierung und die Freischaltung durch ROOOOM voraussetzt.
(2) Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht. ROOOOM kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die Gewerblichkeit nicht nachgewiesen ist oder Vorgaben des jeweiligen Herstellers zum autorisierten Vertriebsweg entgegenstehen.
(3) Der Kunde hat bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen (insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie auf Verlangen einen Nachweis der gewerblichen Tätigkeit) und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, sorgfältig vor dem Zugriff Dritter zu schützen und dürfen nur an Mitarbeiter des Kunden weitergegeben werden, die zur Nutzung befugt sind. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Unternehmen, Wettbewerber oder Endverbraucher, ist untersagt.
(5) Der Kunde hat ROOOOM unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Zugangs bestehen. Für Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
(6) ROOOOM ist berechtigt, einen Zugang vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn der Kunde erheblich gegen diese AGB verstößt, die Voraussetzungen der Freischaltung entfallen sind, unrichtige Angaben gemacht wurden oder der Zugang länger als zwölf Monate ungenutzt geblieben ist. Im Übrigen kann jede Partei den Zugang jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform beenden. Berechtigte Interessen des Kunden sind angemessen zu berücksichtigen.

§ 4 Kataloge, Preislisten, Produktangaben, Preise
(1) Darstellungen auf der Website, in Katalogen, Preislisten, Datenblättern, Mailings und sonstigen Unterlagen sind unverbindliche Informationen und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
(2) Alle Preise sind Preise des jeweiligen Herstellers. Sie verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto ohne Umsatzsteuer, ohne Fracht, Verpackung, Versicherung, Zölle und sonstige Abgaben sowie ohne Montage- und Nebenkosten.
(3) Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Herstellers gültige Preisliste und Konditionsregelung des Herstellers. Preislisten gelten bis zum Erscheinen einer neuen Liste oder bis zu ihrem Widerruf durch den Hersteller. Preis-, Konditions- und Währungsvorbehalte des Herstellers bleiben unberührt.
(4) Irrtümer, Druck-, Satz- und Übertragungsfehler bleiben vorbehalten. Technische Änderungen, Produktänderungen, Auslaufmodelle sowie handelsübliche Abweichungen in Farbe, Material, Maßen und Oberflächen bleiben vorbehalten. Abbildungen, Renderings und Muster sind unverbindlich.
(5) Angaben zu technischen Eigenschaften — insbesondere zu Lichtstrom, Lichtausbeute, Farbtemperatur, Farbwiedergabe, Leuchtmitteln, Schutzarten, Dimmbarkeit, Steuerungssystemen und Lebensdauer — beruhen auf Angaben des Herstellers. ROOOOM prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
(6) Die Prüfung der Eignung eines Produkts für den vom Kunden oder dessen Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Einhaltung der am Einsatzort geltenden Vorschriften obliegen dem Kunden.

§ 5 Bestellung und Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Kunde kann Bestellungen über die Bestellfunktion der Website, per E-Mail oder in sonstiger Textform an ROOOOM übermitteln.
(2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Liefervertrages gegenüber dem jeweiligen Hersteller ab. An dieses Angebot ist der Kunde vierzehn (14) Tage gebunden, soweit die Bedingungen des Herstellers keine abweichende Frist vorsehen.
(3) ROOOOM leitet die Bestellung an den jeweiligen Hersteller weiter, außerhalb von Betriebsferien in der Regel innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang. Über Betriebsferien und sonstige längere Abwesenheiten informiert ROOOOM auf der Website und, soweit möglich, durch eine automatische Antwort.
(4) Eine von ROOOOM oder über die Händlerplattform versandte Bestell- oder Auftragseingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Bestellung bei ROOOOM. Sie ist ausdrücklich weder eine Auftragsbestätigung von ROOOOM noch eine Auftragsbestätigung des Herstellers, enthält keine Annahmeerklärung und führt nicht zum Vertragsschluss. Dies gilt auch für automatisch erzeugte Bestätigungen und unabhängig von ihrer Bezeichnung.
(5) Der Vertrag über die bestellte Ware kommt ausschließlich und erst dadurch zustande, dass der jeweilige Hersteller die weitergeleitete Bestellung annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung des Herstellers auf dessen eigenem Geschäftspapier oder von dessen eigener E-Mail-Adresse oder durch Ausführung der Lieferung. ROOOOM schuldet weder den Abschluss noch die Durchführung dieses Vertrages.
(6) Ein Anspruch des Kunden auf Weiterleitung einer Bestellung oder auf deren Annahme durch den Hersteller besteht nicht. Der Hersteller kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ablehnen. Weicht die Auftragsbestätigung des Herstellers inhaltlich von der Bestellung ab, gilt sie als neues Angebot des Herstellers, das der Annahme durch den Kunden bedarf.
(7) ROOOOM ist berechtigt, offensichtliche Unrichtigkeiten einer Bestellung — etwa unplausible Mengen, unstimmige Artikelnummern oder erkennbare Schreibfehler — vor der Weiterleitung mit dem Kunden zu klären. Hieraus entstehende Verzögerungen hat ROOOOM nicht zu vertreten.
(8) Änderungen, Stornierungen und Rücktritte richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. ROOOOM leitet entsprechende Wünsche des Kunden weiter, schuldet jedoch keinen Erfolg.

§ 6 Abwicklung des Liefergeschäfts, Reklamationen
(1) Die gesamte Abwicklung des vermittelten Liefergeschäfts — insbesondere Lieferung, Lieferzeiten und -fristen, Teillieferungen, Verpackung, Versand, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Gewährleistung, Garantien, Rücknahmen, Ersatzteil- und Serviceleistungen — richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und nach dem zwischen dem Kunden und dem Hersteller geschlossenen Vertrag.
(2) Die Bedingungen des jeweiligen Herstellers werden von diesem selbst veröffentlicht. ROOOOM unterhält auf der Website eine Herstellerübersicht, die für jeden vertretenen Hersteller dessen Firma und Anschrift sowie einen Link auf die von ihm veröffentlichten Geschäftsbedingungen enthält, soweit der Hersteller ROOOOM einen solchen Link benannt hat. Auf diese Übersicht weist ROOOOM in der Angebots- und Bestellkommunikation hin.
(3) Der Kunde hat sich vor Abgabe einer Bestellung anhand dieser Veröffentlichung über die Bedingungen des jeweiligen Herstellers zu unterrichten. Maßgeblich ist ausschließlich die vom Hersteller veröffentlichte Fassung, die dieser seiner Auftragsbestätigung zugrunde legt; ob und in welchem Umfang diese Bedingungen Vertragsbestandteil werden, richtet sich allein nach dem Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Der Kunde kann sich gegenüber ROOOOM nicht darauf berufen, er habe von diesen Bedingungen keine Kenntnis genommen.
(4) Die verlinkten Inhalte sind fremde Inhalte des jeweiligen Herstellers. ROOOOM hält sie nicht vor, prüft sie nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Wirksamkeit und Aktualität und schuldet weder die Erreichbarkeit noch die laufende Pflege der Verlinkung. Ist ein Link nicht erreichbar oder erkennbar veraltet, hat der Kunde die Bedingungen vor der Bestellung unmittelbar beim Hersteller anzufordern; ROOOOM ist ihm dabei auf Anfrage behilflich.
(5) Veröffentlicht ein Hersteller seine Bedingungen ausschließlich in einer Fremdsprache, entscheidet der Kunde eigenverantwortlich, ob er auf dieser Grundlage bestellt. ROOOOM schuldet weder eine Übersetzung noch eine Prüfung, ob solche Bedingungen in der Verhandlungssprache wirksam einbezogen werden.
(6) Reklamationen, Mängelanzeigen, Rügen nach § 377 HGB, Transportschadensmeldungen und sonstige Ansprüche aus dem Liefergeschäft sind unmittelbar und fristwahrend gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Der Kunde wird ROOOOM bei dieser Korrespondenz nachrichtlich in Kopie setzen (CC), damit ROOOOM den Vorgang begleiten und den Kunden unterstützen kann. Eine Kopie an ROOOOM ersetzt die Erklärung gegenüber dem Hersteller nicht und wahrt keine Frist.
(7) ROOOOM kann den Kunden bei der Abwicklung von Reklamationen unterstützen. Eine solche Unterstützung erfolgt freiwillig, unentgeltlich und ohne Rechtspflicht. Sie begründet weder eine Übernahme von Pflichten des Herstellers noch eine Haftung von ROOOOM und wahrt insbesondere keine Fristen gegenüber dem Hersteller.
(8) ROOOOM haftet nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen des Herstellers, insbesondere nicht für dessen Lieferfähigkeit, Liefertermine, Produktqualität, Mangelfreiheit, Konformität mit Normen und Vorschriften, Produkthaftung, Zahlungsfähigkeit oder Bonität. ROOOOM übernimmt insoweit keine Garantie, keine Bürgschaft und kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB.

§ 7 Zahlungen, Vorauszahlungen, Bonität und Insolvenz des Herstellers
(1) Zahlungen aus dem vermittelten Liefergeschäft sind ausschließlich an den jeweiligen Hersteller auf das von ihm in seiner Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte Konto zu leisten. ROOOOM ist zur Entgegennahme solcher Zahlungen nicht bevollmächtigt (§ 2 Abs. 4).
(2) Leistet der Kunde gleichwohl eine Zahlung an ROOOOM, tritt dadurch keine Erfüllung gegenüber dem Hersteller ein. ROOOOM wird eine solche Zahlung unverzüglich zurücküberweisen; die hierdurch entstehenden Bank- und Währungskosten trägt der Kunde.
(3) Ob, in welcher Höhe und mit welcher Absicherung Vorauszahlungen, Anzahlungen, Akkreditive oder Sicherheiten zu leisten sind, bestimmt ausschließlich der jeweilige Hersteller. ROOOOM hat hierauf keinen Einfluss und kann hierüber keine verbindlichen Zusagen machen.
(4) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob er eine Vorauszahlung leistet und wie er sein Zahlungsrisiko absichert. Als Absicherung kommen insbesondere Anzahlungsbürgschaften, Akkreditive, Warenkreditversicherungen, Zahlung gegen Dokumente sowie Teilzahlungen nach Lieferfortschritt in Betracht. ROOOOM empfiehlt, eine solche Absicherung insbesondere bei hohen Auftragswerten und bei Herstellern mit Sitz außerhalb Deutschlands zu prüfen.
(5) Bonität. ROOOOM schuldet keine Prüfung und keine laufende Überwachung der Bonität, Liquidität, Lieferfähigkeit oder des Fortbestands eines Herstellers und erteilt keine Bonitätsauskünfte. Äußerungen von ROOOOM zur wirtschaftlichen Lage eines Herstellers beruhen auf öffentlich zugänglichen oder vom Hersteller stammenden Informationen, sind unverbindlich und begründen keine Haftung, soweit ROOOOM nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Angaben macht.
(6) Keine Einstandspflicht. ROOOOM übernimmt für Verbindlichkeiten des Herstellers keine Garantie, keine Bürgschaft, keine Patronatserklärung, keinen Schuldbeitritt und keine Delkredere-Haftung. Ein Anspruch des Kunden gegen ROOOOM auf Lieferung, auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen, auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf sonstige Erfüllungssurrogate besteht nicht.
(7) Nichtlieferung und Insolvenz. Liefert der Hersteller nicht oder nicht rechtzeitig, stellt er seinen Geschäftsbetrieb ein, wird über sein Vermögen ein Insolvenz-, Sanierungs- oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so sind sämtliche Ansprüche des Kunden — insbesondere auf Lieferung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Rückzahlung von Vorauszahlungen — ausschließlich gegenüber dem Hersteller, dem Insolvenzverwalter oder einem etwaigen Sicherungsgeber geltend zu machen.
(8) ROOOOM wird den Kunden über ihr bekannt gewordene Umstände dieser Art unverzüglich unterrichten, soweit ihr dies möglich und rechtlich zulässig ist, und den Kunden bei der Kontaktaufnahme mit dem Hersteller, dem Insolvenzverwalter oder einer Auffanggesellschaft nach Kräften unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt freiwillig, unentgeltlich und ohne Rechtspflicht. Sie ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und wahrt keine Fristen des Kunden, insbesondere nicht die Frist zur Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle.
(9) Wird ein bereits geschlossener Vertrag vom Insolvenzverwalter nach § 103 InsO nicht erfüllt, begründet dies keine Ansprüche gegen ROOOOM.
(10) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auskehrung, Herausgabe oder Rückzahlung von Provisionen, die ROOOOM vom Hersteller erhalten hat oder noch erhält. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von ROOOOM mit Ansprüchen gegen den Hersteller ist ausgeschlossen.
(11) ROOOOM ist berechtigt, die Vermittlung für einen Hersteller jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzustellen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Zahlungs- oder Lieferschwierigkeiten. Ein Anspruch des Kunden auf Fortführung der Vermittlung besteht nicht.

§ 8 Retouren und Rücksendungen an ROOOOM
(1) Rücksendungen bereits gelieferter Ware bedürfen stets der vorherigen Freigabe des jeweiligen Herstellers in Textform (Retourenfreigabe/RMA-Nummer). Ohne diese Freigabe besteht kein Anspruch auf Rücknahme. Freigegebene Retouren sind ausschließlich an die vom Hersteller benannte Anschrift und nach dessen Vorgaben zu versenden.
(2) ROOOOM ist keine Annahme-, Retouren- oder Sammelstelle des Herstellers. Eine Verpflichtung von ROOOOM, Ware des Kunden entgegenzunehmen, zu prüfen, zwischenzulagern, umzuverpacken, an den Hersteller weiterzuleiten oder eigenen Sendungen von ROOOOM beizupacken, besteht nicht. Eine im Einzelfall aus Gefälligkeit erbrachte Unterstützung begründet keinen Anspruch für künftige Fälle, auch nicht bei wiederholter Vornahme.
(3) ROOOOM ist berechtigt, die Annahme von Sendungen zu verweigern, die ohne vorherige Zustimmung von ROOOOM in Textform an ROOOOM gerichtet werden. Unfreie Sendungen und Nachnahmesendungen werden generell nicht angenommen.
(4) Gelangt eine solche Sendung dennoch in den Besitz von ROOOOM — etwa weil sie ohne Empfangsbestätigung abgestellt, bei Nachbarn abgegeben oder in eine Paketstation eingelegt wurde —, so gilt: Die Ware verbleibt im Eigentum des bisherigen Eigentümers. Die Entgegennahme ist weder eine Rücknahmeerklärung noch ein Anerkenntnis eines Rücknahme-, Gewährleistungs-, Erstattungs- oder Gutschriftsanspruchs, weder durch ROOOOM noch durch den Hersteller, und wahrt keine Fristen gegenüber dem Hersteller.
(5) Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Die Ware lagert auf Gefahr des Kunden. ROOOOM hat lediglich diejenige Sorgfalt anzuwenden, die ROOOOM in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 690 BGB); im Übrigen gilt § 20.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, nach Aufforderung durch ROOOOM in Textform unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen, über die Ware zu disponieren, sie also abzuholen, abholen zu lassen oder ROOOOM die Rücksendung auf Kosten des Kunden zu gestatten.
(7) ROOOOM ist berechtigt, die durch eine nicht vereinbarte oder nicht freigegebene Rücksendung veranlassten Leistungen und Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Grundlage sind § 354 Abs. 1 HGB, wonach ein Kaufmann für die Besorgung von Geschäften und für Aufbewahrung auch ohne Verabredung Provision und Lagergeld nach den am Ort üblichen Sätzen fordern kann, sowie die §§ 677, 683 in Verbindung mit § 670 BGB, hilfsweise § 684 BGB.
(8) Berechnet werden, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
– Annahme, Erfassung und Zustandsdokumentation der Sendung: 50 EUR je Sendung
– Prüfung, Umpacken und sonstige Bearbeitung: 22 EUR je angefangene Viertelstunde, zuzüglich Verpackungs- und Materialkosten nach Aufwand
– Lagergeld: 158 EUR je angefangene Woche und Packstück bzw. Stellplatz
– Weiterleitung an den Hersteller oder Rücksendung an den Kunden: tatsächlich anfallende Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll- und Ausfuhrkosten
– Rücklagerungs- und Bearbeitungsgebühren, die der Hersteller ROOOOM für die betroffene Ware berechnet
(9) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehenden Sätze entstanden ist. ROOOOM bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Aufwands vorbehalten.
(10) ROOOOM ist berechtigt, die Ware bis zum vollständigen Ausgleich der nach Absatz 7 und 8 entstandenen fälligen Forderungen zurückzubehalten, soweit die Voraussetzungen des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts nach § 369 HGB vorliegen.
(11) Disponiert der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer ihm in Textform gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens zehn (10) Werktagen nicht über die Ware, ist ROOOOM nach vorheriger Androhung in Textform berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an dessen Geschäftsanschrift zurückzusenden oder nach den Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf (§§ 383 ff. BGB, § 373 HGB) zu verwerten. Ein Verwertungserlös wird nach Abzug der Kosten an den Kunden ausgekehrt.
(12) Kosten und Gefahr des Transports einer Rücksendung trägt der Kunde, soweit der Hersteller im Einzelfall nichts anderes zusagt. Für Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg haftet ROOOOM nicht.
(13) Ob, in welchem Umfang und zu welchen Rücklagerungsgebühren eine Retoure angenommen und gutgeschrieben wird, richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. ROOOOM erteilt keine Gutschriften und schuldet keine Erstattung.
(14) Bei Rücksendungen aus Ländern außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, insbesondere aus der Schweiz und aus Liechtenstein, hat der Kunde die zoll- und umsatzsteuerrechtlich erforderlichen Unterlagen vollständig und zutreffend beizubringen. Kosten, Abgaben, Verzögerungen und Sanktionen, die auf fehlenden oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen, trägt der Kunde.

§ 9 Muster, Leihstellungen und Ausstellungsware
(1) ROOOOM kann dem Kunden Muster, Musterkoffer, Farb- und Materialkarten, Vorführgeräte und Ausstellungsstücke leihweise überlassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(2) Überlassene Gegenstände bleiben Eigentum von ROOOOM oder des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erwirbt weder Eigentum noch Nutzungsrechte über den vereinbarten Zweck hinaus.
(3) Der Kunde hat die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln, gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu sichern, nicht zu verändern, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht zu veräußern oder zu belasten.
(4) Jede Musterstellung erfolgt mit einem Lieferschein, der das überlassene Muster, die Lieferanschrift und die Rückgabefrist ausweist. Die Rückgabefrist beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, dreißig (30) Tage ab Versand. ROOOOM erinnert den Kunden vor Ablauf der Frist in Textform.
(5) Die Rückgabe erfolgt innerhalb der Rückgabefrist an die von ROOOOM benannte Anschrift, vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und möglichst in der Originalverpackung. Die Rücksendekosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei ROOOOM.
(6) Werden überlassene Gegenstände nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder beschädigt zurückgegeben, ist ROOOOM nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Wiederbeschaffungswert oder die Instandsetzungskosten sowie den Bearbeitungsaufwand nach § 12 in Rechnung zu stellen. Eine normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bleibt unberücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(7) Möchte der Kunde ein Muster behalten, teilt er dies vor Ablauf der Rückgabefrist in Textform mit. Der Kauf wird in diesem Fall durch den jeweiligen Hersteller oder durch ein von ROOOOM benanntes Unternehmen abgerechnet; ROOOOM selbst tritt auch insoweit nicht als Verkäufer auf.
(8) Vorführgeräte und Ausstellungsstücke sind gebrauchte Sachen. Mängelansprüche bestehen insoweit nur nach Maßgabe einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Hersteller.
(9) Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die überlassenen Gegenstände sowie bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden hat dieser ROOOOM unverzüglich zu unterrichten und die Rechte des Eigentümers zu wahren.

§ 10 Planungs-, Berechnungs- und Beratungsleistungen
(1) ROOOOM kann den Kunden bei der Produktauswahl unterstützen und ihm unverbindliche Hilfestellungen zur Verfügung stellen, etwa Produktvorschläge, Stücklisten, Lichtberechnungen, Simulationen, Leuchtenanordnungen oder Visualisierungen.
(2) Solche Leistungen sind unentgeltliche Vertriebsunterstützung und keine Fachplanung. Sie ersetzen weder die Planung durch einen Fach- oder Elektroplaner noch die eigene Prüfung durch den Kunden oder dessen Auftraggeber.
(3) Berechnungen beruhen auf den vom Kunden übermittelten Angaben — insbesondere zu Raumgeometrie, Reflexionsgraden, Wartungsfaktor, Montagehöhe und Nutzungsprofil — sowie auf Produktdaten des Herstellers. ROOOOM prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit. Abweichungen zwischen Berechnung und tatsächlicher Ausführung sind möglich.
(4) ROOOOM schuldet nicht die Einhaltung von Normen, Richtlinien oder behördlichen Anforderungen, insbesondere nicht zur Arbeitsstätten-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, zum Brandschutz, zur Elektroinstallation und zum Blend- und Lichtimmissionsschutz, und schuldet keine Prüfung der bau-, arbeitsschutz- oder versicherungsrechtlichen Zulässigkeit. Die Verantwortung hierfür trägt der Kunde beziehungsweise der von ihm beauftragte Fachplaner.
(5) ROOOOM erbringt keine Rechts-, Steuer-, Energie- oder Fördermittelberatung. Hinweise zu solchen Themen sind unverbindliche Informationen und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
(6) Für unentgeltlich erbrachte Unterstützungsleistungen haftet ROOOOM nur nach Maßgabe des § 20.

§ 11 Produktsicherheit, Konformität und Registrierungspflichten
(1) ROOOOM ist hinsichtlich der vermittelten Produkte weder Hersteller noch Einführer, Händler, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister und auch nicht verantwortliche Person im Sinne des Artikels 16 der Verordnung (EU) 2023/988 (Produktsicherheitsverordnung) oder des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2019/1020. ROOOOM bringt keine Produkte in Verkehr und stellt keine Produkte auf dem Markt bereit.
(2) Für Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen, technische Unterlagen, Kennzeichnungen, Warnhinweise, Gebrauchs- und Montageanleitungen in der jeweiligen Landessprache sowie für die Benennung einer verantwortlichen Person in der Union ist der jeweilige Hersteller beziehungsweise der Einführer verantwortlich.
(3) Bezieht der Kunde Ware unmittelbar von einem Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, kann er dadurch selbst zum Einführer im Sinne der produktsicherheits- und produkthaftungsrechtlichen Vorschriften werden und die damit verbundenen Pflichten übernehmen. Der Kunde prüft dies eigenverantwortlich.
(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine eigenen Registrierungs-, Melde-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten zu erfüllen, insbesondere nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Batterierecht und dem Verpackungsgesetz sowie nach den entsprechenden Vorschriften in Österreich, Italien, Liechtenstein und der Schweiz.
(5) ROOOOM übernimmt keine dieser Pflichten und schuldet keine Prüfung, ob der Hersteller oder der Kunde sie erfüllt. Hinweise von ROOOOM hierzu sind unverbindliche Informationen.
(6) Erlangt ROOOOM Kenntnis von einem Sicherheitsproblem, einem Rückruf oder einer Warnung betreffend vermittelte Produkte, wird ROOOOM die betroffenen Kunden unverzüglich informieren, soweit ihr dies möglich ist. Die Durchführung von Rückrufen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem Hersteller.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen für Leistungen von ROOOOM
(1) Soweit ROOOOM ausnahmsweise Leistungen erbringt, die nach diesen AGB oder nach gesonderter Vereinbarung vergütungspflichtig sind — insbesondere nach § 8 und § 9 —, gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen.
(2) Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegen die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung oder der Umkehr der Steuerschuldnerschaft vor, hat der Kunde die erforderlichen Nachweise beizubringen, insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(3) Rechnungen von ROOOOM sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch; der Kunde erklärt sich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden.
(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(5) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von vier (4) Wochen nach deren Zugang in Textform zu erheben. ROOOOM wird in der Rechnung auf diese Frist und auf die Folgen ihrer Versäumung hinweisen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

§ 13 Kundendaten und Weitergabe an den Hersteller
(1) Zweck der Tätigkeit von ROOOOM ist die Herbeiführung einer unmittelbaren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller. Hierzu ist es erforderlich, dass ROOOOM die vom Kunden übermittelten Daten — insbesondere Firmen- und Anschriftsdaten, dienstliche Kontaktdaten der Ansprechpartner, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Liefer- und Rechnungsanschriften sowie Bestell-, Projekt- und Angebotsdaten — an den jeweiligen Hersteller weiterleitet, damit dieser Angebote erstellen, Aufträge bestätigen und Lieferungen abwickeln kann.
(2) Der Kunde erkennt an, dass diese Weitergabe zur Durchführung der von ihm gewünschten Vermittlung erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter [URL ergänzen].
(3) Hat der jeweilige Hersteller seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, erfolgt die Übermittlung nach Maßgabe der Art. 44 ff. DSGVO.
(4) Der jeweilige Hersteller ist hinsichtlich der an ihn übermittelten Daten eigenständig Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Für dessen Verarbeitung ist ROOOOM nicht verantwortlich.
(5) Übermittelt der Kunde ROOOOM personenbezogene Daten Dritter — insbesondere seiner Mitarbeiter, Planer, Architekten, Endkunden oder abweichender Lieferanschriften —, sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein und die erforderlichen Informations- und gegebenenfalls Einwilligungspflichten erfüllt zu haben. Er stellt ROOOOM insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit ROOOOM die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 14 Produktinformationen und Mailings
(1) ROOOOM informiert gewerbliche Kunden per E-Mail über Produktneuheiten, neue oder geänderte Preislisten, Kataloge, Aktionen, Messetermine und sonstige vertriebsrelevante Themen der vertretenen Hersteller.
(2) Der Versand erfolgt auf Grundlage einer vom Kunden erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) oder, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auf Grundlage berechtigter Interessen (§ 7 Abs. 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
(3) Der Kunde kann dem Erhalt solcher Informationen jederzeit widersprechen, entweder über den in jeder Nachricht enthaltenen Abmeldelink oder durch formlose Mitteilung an [E-Mail ergänzen]. Hierfür entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
(4) Der Widerspruch berührt nicht die Zulässigkeit derjenigen Kommunikation, die zur Anbahnung oder Abwicklung konkreter Bestellungen erforderlich ist.

§ 15 Unterlagen, Downloads, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit der Konditionen
(1) Kataloge, Preislisten, Datenblätter, Texte, Fotografien, Renderings, Zeichnungen, CAD- und BIM-Daten, Lichtdaten sowie sonstige bereitgestellte Unterlagen sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Rechte stehen ROOOOM oder dem jeweiligen Hersteller zu.
(2) ROOOOM räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, diese Unterlagen ausschließlich für die Anbahnung und Abwicklung von Geschäften mit den vertretenen Herstellern sowie für die eigene Vertriebs-, Beratungs- und Planungstätigkeit zu nutzen.
(3) Händler-, Netto- und Projektpreislisten, Konditionsvereinbarungen, Rabattstaffeln und Bonusregelungen sind vertrauliche Geschäftsinformationen im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Ihre Weitergabe an Dritte — insbesondere an Endverbraucher, Wettbewerber und nicht autorisierte Händler — ist untersagt.
(4) Untersagt ist insbesondere, Preislisten, Konditionsvereinbarungen, Kataloge, Datenblätter, Montage- und Planungsunterlagen des Herstellers ohne dessen vorherige Zustimmung in Textform auf eigenen oder fremden Internetseiten, in Portalen, Cloud-Speichern oder Verteilern öffentlich zugänglich zu machen oder zum Download anzubieten. Diese Beschränkung dient dem Schutz vertraulicher Konditionen und der Rechte des Herstellers an seinen Unterlagen.
(5) Untersagt sind ferner die Bearbeitung und Veränderung der Unterlagen, die Entfernung von Urheber-, Marken- und Herstellerhinweisen, die Unterlizenzierung, das systematische Auslesen oder Vervielfältigen von Datenbeständen (Scraping, § 87b UrhG) sowie die Nutzung für die Entwicklung, Bewerbung oder den Vertrieb von Wettbewerbsprodukten.
(6) Zugangsdaten und Inhalte des geschlossenen Kundenbereichs dürfen weder öffentlich zugänglich gemacht noch an Dritte weitergegeben werden (§ 3 Abs. 4).
(7) Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung der Geschäftsbeziehung oder mit Widerruf durch ROOOOM. Auf Anforderung sind überlassene Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(8) Marken, Logos und sonstige Kennzeichen der Hersteller dürfen im Rahmen der Nutzung der überlassenen Unterlagen nur nach Maßgabe der Vorgaben des jeweiligen Herstellers verwendet werden.
(9) Klarstellung. Die Regelungen dieses Paragraphen betreffen ausschließlich die von ROOOOM oder vom Hersteller überlassenen Unterlagen und die Vertraulichkeit der Konditionen. Sie beschränken weder den Weiterverkauf rechtmäßig erworbener Ware noch die Wahl des Vertriebswegs und lassen das gesetzliche Recht des Kunden unberührt, die Marke des Herstellers zur Ankündigung des Weiterverkaufs rechtmäßig erworbener Originalware zu benutzen (§ 24 MarkenG, Art. 15 UMV). Vertriebsbindungen des jeweiligen Herstellers bestehen, soweit vorhanden, ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Hersteller.

§ 16 Dateien, Datenträger und Systemsicherheit
(1) ROOOOM trifft nach dem jeweiligen Stand der Technik wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen, um die zum Download bereitgestellten und die versandten Dateien frei von Schadsoftware zu halten, insbesondere durch den Einsatz aktueller Schutzsoftware auf den von ROOOOM genutzten Systemen.
(2) Eine vollständige Freiheit von Viren, Trojanern, Ransomware und sonstiger Schadsoftware kann technisch nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für Dateien, die von Herstellern oder sonstigen Dritten stammen, sowie für Übertragungswege außerhalb des Einflussbereichs von ROOOOM.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, heruntergeladene oder ihm übersandte Dateien vor dem Öffnen und vor der Weiterverarbeitung mit aktueller, geeigneter Schutzsoftware zu prüfen und sein System durch angemessene Sicherheitsvorkehrungen — insbesondere durch regelmäßige, getrennt aufbewahrte Datensicherungen (Backups) — gegen Schäden und Datenverlust zu schützen.
(4) Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde diese Obliegenheiten verletzt hat, haftet ROOOOM nicht. Im Übrigen gilt § 20.

§ 17 Missbrauch von Domain, Absenderadressen und Kommunikationswegen
(1) Absenderangaben in E-Mails lassen sich technisch fälschen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte unter missbräuchlicher Verwendung des Namens, der Domain, der Logos oder der Absenderadressen von ROOOOM Nachrichten versenden (Spoofing, Phishing, Business E-Mail Compromise) oder in laufende E-Mail-Korrespondenz eingreifen und Inhalte, insbesondere Bankverbindungen, verändern.
(2) ROOOOM trifft hiergegen zumutbare technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, insbesondere Authentifizierungsverfahren für den E-Mail-Versand (SPF, DKIM, DMARC) und Transportverschlüsselung. Ein Missbrauch durch Dritte kann dadurch nicht ausgeschlossen werden.
(3) ROOOOM fordert Kunden niemals per E-Mail zur Übermittlung von Zugangsdaten, Passwörtern oder Zahlungsdaten auf und teilt eine geänderte Bankverbindung niemals ausschließlich per E-Mail mit.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Zahlungen aufgrund einer erstmals oder abweichend mitgeteilten Bankverbindung sowie bei ungewöhnlichen oder dringlich gestellten Zahlungsaufforderungen die Angaben über einen unabhängigen, ihm bereits bekannten Kommunikationsweg zu verifizieren — etwa durch Rückruf unter der ihm bekannten Rufnummer. Eine Antwort auf die verdächtige Nachricht selbst genügt hierfür nicht.
(5) Für Schäden aus dem Missbrauch durch Dritte, insbesondere aus Zahlungen an Dritte aufgrund gefälschter oder verfälschter Nachrichten, haftet ROOOOM nicht, soweit ROOOOM den Missbrauch nicht zu vertreten hat. § 20 bleibt unberührt.
(6) Der Kunde wird ROOOOM über ihm bekannt gewordene Missbrauchsfälle unverzüglich informieren.

§ 18 Erreichbarkeit, Betriebsstörungen und höhere Gewalt
(1) ROOOOM wird als Einzelunternehmen geführt. Anfragen, Bestellungen und Mitteilungen werden zu den üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Über Betriebsferien, längere Abwesenheiten und bekannte Störungen informiert ROOOOM auf der Website und, soweit möglich, durch eine automatische Antwort auf eingehende E-Mails.
(2) Fristwahrung. Fristgebundene Erklärungen und Anzeigen, die das vermittelte Liefergeschäft betreffen — insbesondere Mängelanzeigen und Rügen nach § 377 HGB, Fristsetzungen, Rücktritts-, Minderungs- und Kündigungserklärungen sowie die Annahme von Angeboten des Herstellers —, sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller abzugeben (§ 2 Abs. 5). Eine Übermittlung an ROOOOM oder über ROOOOM wahrt keine Frist gegenüber dem Hersteller. Das gilt auch dann, wenn ROOOOM solche Erklärungen im Einzelfall aus Gefälligkeit weiterleitet.
(3) Übermittlungsrisiko und Nachfassen. Das Risiko der Übermittlung einer Nachricht trägt der Erklärende. Bleibt eine Reaktion von ROOOOM auf eine Nachricht länger als drei (3) Werktage aus, hat der Kunde sich auf einem zweiten Weg zu melden — telefonisch oder über eine von ROOOOM benannte Ersatzadresse — und sich bei fristgebundenen Angelegenheiten unmittelbar an den Hersteller zu wenden. Unterlässt er dies, ist dies bei der Bemessung eines etwaigen Schadens nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
(4) Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt, die ROOOOM die Erbringung ihrer Leistungen vorübergehend unmöglich machen oder wesentlich erschweren, hat ROOOOM nicht zu vertreten. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, von außen einwirkende Ereignisse, die ROOOOM auch bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, insbesondere:
– Naturereignisse, Feuer, Hochwasser, schwere Unwetter
– Krieg, Terror, Sabotage, innere Unruhen, Embargos und behördliche Maßnahmen
– Epidemien und Pandemien sowie darauf beruhende behördliche Anordnungen
– Arbeitskämpfe, auch bei Vorlieferanten, Dienstleistern und Transportunternehmen
– großflächiger Ausfall der Strom-, Telekommunikations- oder Internetversorgung sowie Ausfälle bei Rechenzentrums-, Hosting- und Netzbetreibern
– Angriffe auf informationstechnische Systeme, etwa durch Schadsoftware, Verschlüsselungstrojaner oder Überlastungsangriffe, soweit ROOOOM die nach dem Stand der Technik zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat
– unvorhersehbare schwere Erkrankung, Unfall oder Tod des Inhabers oder wesentlicher Mitarbeiter
(5) Abgrenzung. Störungen, die im beherrschbaren Betriebsbereich von ROOOOM liegen und bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt vermeidbar gewesen wären, sind keine höhere Gewalt. Die gesetzliche Verantwortlichkeit von ROOOOM für Vorsatz und Fahrlässigkeit nach Maßgabe des § 20 bleibt unberührt. Diese Regelung begründet keinen Haftungsausschluss, sondern beschreibt die Voraussetzungen, unter denen ROOOOM eine Verzögerung nicht zu vertreten hat.
(6) Rechtsfolgen. Für die Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt und für eine angemessene Wiederanlaufzeit danach sind die hiervon betroffenen Leistungen und Fristen von ROOOOM gehemmt; ein Verzug von ROOOOM tritt insoweit nicht ein. ROOOOM wird den Kunden über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Wegfall der Störung unverzüglich unterrichten, sobald ihr dies möglich und zumutbar ist.
(7) Der Kunde bleibt während einer solchen Störung berechtigt und, bei fristgebundenen Angelegenheiten, gehalten, sich unmittelbar an den jeweiligen Hersteller zu wenden. ROOOOM stellt hierfür, soweit möglich, die Kontaktdaten der vertretenen Hersteller auf der Website bereit.
(8) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Wochen an, kann jede Partei die hiervon betroffene Zusammenarbeit durch Erklärung in Textform mit sofortiger Wirkung beenden. Weitergehende Ansprüche wegen der Beendigung bestehen nicht; bereits zustande gekommene Verträge zwischen dem Kunden und dem Hersteller bleiben unberührt.
(9) Vorsorge. ROOOOM trifft für den Fall einer längeren Verhinderung angemessene organisatorische Vorsorge und benennt dem Kunden auf Anfrage eine Ersatzkontaktadresse.

§ 19 Verfügbarkeit und Änderung der Website
(1) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Website und des geschlossenen Kundenbereichs besteht nicht. Einschränkungen können sich insbesondere aus Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Angriffen Dritter, Maßnahmen von Vorleistungsanbietern und höherer Gewalt ergeben.
(2) ROOOOM ist berechtigt, Umfang, Funktionen, Gestaltung und Inhalte der Website jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(3) Die Nutzung der Website und des Kundenbereichs erfolgt unentgeltlich. Ansprüche auf Vergütung, Erstattung oder Aufrechterhaltung bestimmter Funktionen bestehen nicht.

§ 20 Haftung
(1) ROOOOM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Ansprüche Dritter sowie für Datenverlust ausgeschlossen; bei Datenverlust haftet ROOOOM nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) ROOOOM haftet nicht für die Erfüllung von Verpflichtungen und für Erklärungen des Herstellers sowie nicht für die vom Hersteller gelieferten Produkte (§ 6 Abs. 8), nicht für dessen Bonität und Zahlungsfähigkeit sowie nicht für den Verlust von Vorauszahlungen (§ 7) und nicht für die Produktsicherheit und Konformität der vermittelten Produkte (§ 11).
(6) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben, die ROOOOM vom Hersteller erhalten und unverändert weitergegeben hat, haftet ROOOOM nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ROOOOM.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 21 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei sowie der vertretenen Hersteller vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Geschäftsbeziehung verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Konditionen, Preislisten, Kalkulationen, Kundendaten, Projektinformationen sowie als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen; im Übrigen gelten die Regelungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(4) Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort; Schutzrechte und gesetzliche Geheimnisschutzvorschriften bleiben zeitlich unbegrenzt unberührt.

§ 22 Cookies und Datenschutz
(1) Die Website verwendet Cookies und vergleichbare Technologien. Technisch nicht notwendige Cookies werden nur mit Einwilligung des Nutzers nach § 25 Abs. 1 TDDDG eingesetzt; die Einwilligung kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen widerrufen werden.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter [URL ergänzen]. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 23 Textform, Änderungen dieser AGB
(1) Erklärungen und Anzeigen im Rahmen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) ROOOOM ist berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Für jede Bestellung und für jede Nutzung des geschlossenen Kundenbereichs gilt die zu diesem Zeitpunkt auf der Website abrufbare Fassung. Auf wesentliche Änderungen wird ROOOOM registrierte Kunden in Textform hinweisen.
(3) Bereits abgeschlossene Vorgänge bleiben von Änderungen unberührt.

§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. ROOOOM ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen von ROOOOM ist München.
(4) ROOOOM ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(5) Der Kunde kann gegenüber Forderungen von ROOOOM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Die Abtretung von Ansprüchen gegen ROOOOM bedarf der Zustimmung in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
(7) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
(8) Individuelle Vereinbarungen zwischen ROOOOM und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für ihren Inhalt ist, unbeschadet der Wirksamkeit formloser Abreden, ein Vertrag in Textform oder die Bestätigung von ROOOOM in Textform maßgebend.
(9) Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt für die Leistungen von ROOOOM: zuerst die Individualvereinbarung, dann diese AGB. Für das vermittelte Liefergeschäft gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Herstellers; diese AGB regeln dieses Geschäft nicht und stehen zu ihm nicht im Widerspruch.
(10) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Mündliche Zusagen von Personen, die nicht zur Vertretung von ROOOOM befugt sind, sind unwirksam.
(11) Außenwirtschaft und Sanktionen. Der Kunde sichert zu, dass er, seine gesetzlichen Vertreter und seine wirtschaftlich Berechtigten keinen Sanktions- oder Embargomaßnahmen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten unterliegen und dass die vermittelten Produkte nicht unter Verstoß gegen außenwirtschafts-, zoll- oder exportkontrollrechtliche Vorschriften verwendet, ausgeführt oder weitergeliefert werden. ROOOOM ist berechtigt, die Vermittlung abzulehnen oder einzustellen, wenn ihr solche Vorschriften entgegenstehen oder entgegenstehen könnten; Ansprüche des Kunden hieraus bestehen nicht.
(12) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 25 Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Maßgeblich ist der Inhalt der deutschen Originalversion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Deutschland, München, 20.09.2026